Karl Amadeus Hartmann
(1905-1963)
Concerto funèbre
für Solo-Violine und Streichorchester (1939)
Schlagworte haben es an sich, ebenso banal wie überflüssig
zu sein; dazu gehört der Begriff "Bekenntnismusik", der dem Werk
Hartmanns anhaftet. Hat nicht jedes im Laufe der Zeit als wertvoll erkanntes
künstlerisches Werk Bekenntnischarakter? Hat sich der Künstler als
selbständige, freischaffende Persönlichkeit seit dem 19. Jahrhundert
nicht deswegen aus den Bindungen von Kirche und Aristokratie gelöst, um
mit seinem Werk Zeugnis seines individuellen schöpferischen Tuns zu einem
selbstgewählten Thema abzulegen? Ein wie auch immer geartetes Thema, das
ihn interessiert, ihm auf den Nägeln brennt?
"Ich will keine leidenschaftslose Gehirnarbeit, sondern ein durchblutetes
Kunstwerk mit einer Aussage, [...] verstanden in seinem Sinngehalt", schreibt
Hartmann über seine Arbeit.
Hartmann komponierte das Werk für Solovioline und Streichorchester unter
dem Titel "Musik der Trauer" im Jahre 1939.
Das 1940 in St. Gallen uraufgeführte Violinkonzert wurde vom Komponisten
1959 einer Revision unterzogen. Als Concerto funèbre erklang es
am 12. November 1959 in Braunschweig mit dem Orchester des Staatstheaters, dem
Solisten Wolfgang Marschner und dem Dirigenten Heinz Zeebe.
Das schlichte Resumee des Komponisten: "Ich wollte all das niederschreiben,
was ich dachte und fühlte, und das ergab Form und Melos".
Christine Mitlehner
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